TO, TO

Maskelynes Islands, Malakula/Vanuatu, 21.9.2013

Unglaublich, aber wahr: soeben kommen 3 Frauen auf dem Weg zum Garten mit Auslegerkanus vorbei, die heute Nachmittag unsere Fruchtversorgung verbessern werden und dafür Nadel und Faden gewünscht haben. Sie haben sich gerade schon über unsere leeren Plastikflaschen zum Wassertransport gefreut. Sehr abgeschieden ist es hier  – aber über den Bergkamm schaut ein Antennenturm.  Will sagen: wir haben im Nirgendwo Internetzugang, langsam, aber dennoch.

Das will ich nutzen, um vielleicht das eine oder andere TO-Mitglied zu erreichen.  Unsere Motivation, dem Verein Trans-Ocean die Stange zu halten schwindet täglich, aber so lange die Sache DRIFTER* nicht geklärt ist, ist mit uns zu rechnen. Darum geben wir die folgende Bitte um Unterstützung in bereits bestehenden und möglicherweise entstehenden Konflikten weiter.

Uwe Röttgering schreibt:

 

… im Nachgang der Mitgliederversammlung 2012 kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen einigen Mitgliedern und dem Vorstand. Es ging dabei um das Erfordernis einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die Gültigkeit der Wahl von Herrn Frisch und die Frage, ob eine neue Satzung angenommen wurde, oder nicht. Diese drei Punkte sind bis heute nicht geklärt bzw. den Mitgliedern gegenüber in einer befriedigenden Weise begründet worden. In der Satzungsfrage ist eine Klage anhängig, die den Vorstand zur Eintragung der neuen Satzung verpflichten soll. Aufgrund der Verzögerungstaktik des Vorstandes ist bis zur Mitgliederversammlung 2013 nicht mit einem Urteil zu rechnen. Die beiden Kläger im Satzungsprozess werden von einer Reihe von TO-Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern unterstützt. Die Finanzierung des Prozesses ist gesichert, auch wenn der Vorstand mit seinem Antrag, den Streitwert des Verfahrens (im Ergebnis evtl. sogar auf Kosten der Mitglieder) zu erhöhen, durchkommen sollte. In rechtlicher Hinsicht bietet die kommende Mitgliederversammlung aufgrund der Vielzahl an dort zu behandelnden Anträgen einiges an Sprengstoff. Da sich gezeigt hat, dass der Vorstand nicht zum Dialog mit seinen Kritikern bereit ist und sich lieber auf die fragwürdige Expertise seines Anwaltes verlässt, ist nicht auszuschließen, dass auch die Mitgliederversammlung 2013 Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben wird. Um sich nicht wie im Satzungsprozess vom Vorstand vorhalten lassen zu müssen, mit einer Klage zu lange gewartet zu haben, wird der Unterstützerkreis – natürlich nur sofern dazu ein fundierter Anlass besteht – unverzüglich nach der MV 2013 den Rechtsweg gegen den Vorstand beschreiten. Dies kann z.B. die Korrektur von Abstimmungsergebnissen, des Protokolls oder auch die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung betreffen. Es soll ausdrücklich nicht darum gehen, Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, in querulatorischer Weise das Leben schwer zu machen. Es geht nicht einmal um die Durchsetzung einer bestimmten Agenda. Das Ziel ist vielmehr etwas, was man eigentlich für selbstverständlich halten sollte: dafür zu sorgen, dass sich der Vorstand an die vom BGB und der Satzung festgelegten Regeln hält. Wer sich dem Unterstützerkreis anschließen möchte, kann sich gerne per Mail an mich wenden: Uwe.Roettgering@seefieber.de
Die Weiterleitung dieses Postings ist ausdrücklich erwünscht.

Gruß Uwe Röttgering

 

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*  für nicht-TO-ler (TO ist eine Vereinigung für Langfahrtsegler) ganz grob zum Fall DRIFTER:  Der Verein Trans-Ocean bot als Service für die Mitglieder lange an, Auslandskrankenversicherungen zu vermitteln und u.a. auch die Zahlungen zu kontrollieren.  Dazu liefen die eingehenden Prämien über Vereinskonten an die Versicherungsagentur.  Nun sind die versicherten Mitglieder ja zumeist unterwegs, und es geschah, dass 2007 in mehreren Fällen die Versicherten nicht mitbekamen, dass der Versicherungsvertrag seitens der Gesellschaft gekündigt worden war, es wurden weiterhin Prämien gezahlt und von TO reaktionslos einbehalten (Stichwort: „Kontrolle der Zahlungen“…), obwohl kein Versicherungsschutz mehr bestand.  Während in zwei Fällen kleinere Beträge als Schadensausgleich vom Verein getragen wurden, weigert sich dieser, im Fall DRIFTER auch nur irgendeine Verantwortung für einen Schaden zu übernehmen, der aus einer stationären Notbehandlung in Panamà¡ entstanden ist – die Höhe des Betrages beläuft sich auf um die 80.000 ‚¬.
Wir sehen, wie viele andere, eine wenn nicht juristisch, so doch  moralisch begründete Verpflichtung des Vereins zum Schadenausgleich, und der Vorstand wehrt sich mit Händen und Füßen, nutzt merkwürdige Rechtsmittel, versucht die Diskussion abzuwürgen und duldet oder fördert gar die Verbreitung von Scheixxhausparolen zu diesem Thema.  Ziemlich übel, wie wir finden, aber wir geben die Hoffnung nicht auf, dass die Sache bereinigt werden kann.

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